Nur wenige Bürgerinnen und Bürger von Regau wissen, dass die Fraktion GRoB (Grün, Rot, Blau) im letzten Jahr eine Aufsichtsbeschwerde beim Land Oberösterreich gegen Bürgermeister Peter Harringer eingereicht hat. Diese Beschwerde, die in sechs Gruppen unterteilt war, sollte aufzeigen, warum die GRoB nicht bereit sei, mit dem Bürgermeister zusammenzuarbeiten. Doch die Prüfung durch die Direktion Inneres und Kommunales zeigte, dass vier der sechs Punkte im Rahmen der geltenden Gesetze korrekt abgehandelt wurden und somit hinfällig und teilweise sogar lächerlich waren.
Zwei Kritikpunkte in der Beschwerde wurden jedoch nicht vollständig abgewiesen. Der erste betrifft den Zeitpunkt der Vorlage des Gemeindebudgets 2023. Auf Vorschlag der GRoB selbst wurde im Januar beschlossen, den Voranschlag später als üblich dem Gemeinderat vorzulegen, da die Kassenstelle stark unterbesetzt war. Eine frühere Vorlage wäre zwar möglich gewesen, doch dass dieser Punkt nun in der Beschwerde aufgegriffen wurde, lässt vermuten, dass hier ein Vorwand konstruiert wurde, um die Beschwerde zu stützen.
Der zweite akzeptierte Kritikpunkt bezog sich auf den Rechnungsabschluss für das Jahr 2022. Hier wurden Formalfehler beanstandet, die im Prüfungsausschuss jedoch besprochen und behoben wurden. Es fehlte lediglich eine Unterschrift der Kassenführerin.
Aufgrund der schwierigen Personalsituation in der Kassa – von vier Mitarbeiterinnen war nur eine verfügbar – verzögerte sich die Vorlage an die zuständigen Gremien. Auch dieser Punkt war allen Mitgliedern des Gemeinderats bekannt und wurde mitgetragen.
Die beiden Kritikpunkte, die in der Beschwerde angeführt wurden, beziehen sich also auf Vorgänge, die nicht nur allen Gemeinderatsmitgliedern bekannt, sondern auch von diesen mitgetragen wurden. Dennoch tauchten sie in einer Beschwerde auf, die offenbar das Ziel hatte, den Bürgermeister als Finanzreferenten zu diskreditieren und die zahlreichen Blockaden zu rechtfertigen, die die GRoB im Gemeinderat verursacht hat.
Diese Vorgehensweise – zunächst zustimmen und anschließend eine Beschwerde inszenieren – erinnert an das sprichwörtliche Verhalten von „Wölfen im Schafspelz“. In diesem speziellen Fall könnte man sogar von „Problemwölfen“ sprechen, die immerhin alle sechs Jahre abgewählt werden können.